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Die Kosten

Termine

Meine Mundgeruch-Praxis betreibe ich  im Rahmen einer zahnärztlichen Privat-Praxis mit dem Schwerpunkt  "Mundgeruch". Die Kosten für die Diagnose und Therapie werden daher bisher 
von keiner gesetzlichen Krankenkasse
(AOK, BEK, DAK etc.) übernommen. Natürlich können 
Sie Ihrer Krankenkasse die Privat-Rechnung dennoch vorlegen und auf Übernahme der Kosten hoffen.

Die Erhebung der Krankengeschichte und die Untersuchungen dauern etwa 1,5-2,0 Stunden. Hinzu kommt der Aufwand für die mikrobiologische Diagnostik ( Abstriche, Färbungen, Kulturen etc. ) und deren Auswertung. Schließlich nehme ich mir viel Zeit für die Auswertung aller erhobenen Befunde. Als Resultat meiner Bemühungen erhält jeder Patient einen ausführlichen Befundbericht mit Diagnosen bzw. (Verdachts-) Diagnosen u. Therapieempfehlungen sowie evtl. Arztbriefe mit Anweisungen/Vorschlägen  
für weitere Untersuchungen bzw. Behandlungen durch Ärzte in der Nähe des Heimatortes des Patienten. 

Aus Gründen des Berufsethos und der Kollegialiät führe ich bei keinem der Mundgeruch-Patienten  weitere zahnärztliche Behandlungen (Zahnfleischbehandlungen etc.) durch.

Die Kosten für die Untersuchungen einschließlich der Therapieempfehlungen belaufen sich bei gesetzlich Versicherten (AOK, DAK, BEK, TKK etc.) auf   pauschal € 195,- . Diese Pauschale soll die Kosten auch 
für gesetzlich Versicherte überschaubar machen*.

* Eine
individuelle Kostenvereinbarung kann u.U. für Azubis oder  Sozialhilfeempfänger erfolgen.

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach den Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. 
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Privathonorare für die einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte der  folgenden Liste .

 

Für privatversicherte Patienten werden u.U. folgende abrechenbare Leistungen erbracht .
Aus Gründen der Kostentransparenz werden im folgenden alle mögliche Leistungen bei der Diagnose und Therapie von Mundgeruch aufgeführt. Abgerechnet werden alle Leistungen entweder nach der GOÄ (=Gebührenordnung für Ärzte) oder nach der GOZ (=Gebührenordnung für Zahnärzte).
Mögliche Leistungen in einer Mundgeruch-Sitzung 
 Erhebung der Anamnese (= Krankengeschichte)
GOÄ Gebühren-Nr. 900 1-fach Satz  €  52,46 2,3-fach Satz  € 120,66
Vorbemerkung:
Die GOÄ sieht eigentlich nur für eine homöopathische Anamnese eine wirklich angemessene Honorierung des Arztes vor. Aus diesem Grunde nehmen sich Ärzte verständlicherweise im Allgemeinen nur wenig Zeit 
für eine Aussprache ! Sie greifen lieber sofort - gezwungenermaßen - zur Apparatemedizin.
GOÄ-Kommentar:
Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen
Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen.

Mein Kommentar:
Da auch die Mundgeruch-Anamese mit Hilfe des Fragebogens etwa 1 Stunde dauert und es eine sehr ausführlich Anamnese ist, die zusätzlich alle Aspekte der TCM-Diagnose berücksichtigt, berechne ich dafür eine Pauschale von  € 95,00 .

Warum ist eigentlich einem Arzt vergönnt, was ein Heilpraktiker machen und auch abrechnen darf ?

GOZ Gebühren-Nr. 001 1-fach Satz  € 5,62 2,3-fach Satz  € 12,92
GOZ-Kommentar:
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontal-Befundes sowie Aufzeichnung des Befundes
 Weitere Positionen bei einer zahnärztlichen Untersuchung u. Therapie*


Zahnärztliche Behandlungen an "Fremdpatienten" nehme ich in meiner Praxis keine vor !

GOZ Gebühren-Nr. 007 1-fach Satz  € 2,81 2,3-fach Satz  € 6,46
GOZ-Kommentar:
Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest
GOZ Gebühren-Nr. 403 1-fach Satz  € 1,97 2,3-fach Satz  € 4,53
GOZ-Kommentar:
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium,je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Mein Kommentar:
Diese Position kann also bis zu 4 mal  in einer Sitzung anfallen!
GOZ Gebühren-Nr. 402 1-fach Satz  € 2,53 2,3-fach Satz  € 5,81
GOZ-Kommentar:
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, je Sitzung
GOZ Gebühren-Nr. 405 1-fach Satz  € 0,61 2,3-fach Satz  € 1,40
GOZ-Kommentar:
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren, je Zahn
GOZ Gebühren-Nr. 100 1-fach Satz  € 11,25 2,3-fach Satz  € 25,87
GOZ-Kommentar:
Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten
GOZ Gebühren-Nr. 407 1-fach Satz  € 6,19 2,3-fach Satz  € 14,23
GOZ-Kommentar:
Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn
 Ärztliche/zahnärztliche Berichte
GOÄ Gebühren-Nr. 75 1-fach Satz  € 7,58 2,3-fach Satz  € 17,43
GOÄ-Kommentar:.
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie.
Mein Kommentar:
Dis ist die einzige Position, die ich mit dem 3,5-fachen Satz liquidiere, da der Bericht nicht selten 3-4 Seiten! umfaßt
GOÄ Gebühren-Nr. 76 1-fach Satz  € 4,08 2,3-fach Satz  € 9,38
GOÄ-Kommentar:
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
GOÄ Gebühren-Nr. 95 1-fach Satz  € 3,50 nur 1-fach Satz  € 3,50
GOÄ-Kommentar: 
Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite
GOÄ Gebühren-Nr. 96 1-fach Satz  € 0,17 nur 1-fach Satz  € 0,17
GOÄ-Kommentar: 
Schreibgebühr, je Kopie 
 Ärztliche/zahnärztliche Beratungen
GOÄ Gebühren-Nr. 3 1-fach Satz  € 8,74 2,3-fach Satz  € 20,10
GOÄ-Kommentar:
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher

Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.
 HNO/zahnärztliche Untersuchung
GOÄ Gebühren-Nr. 1418 1-fach Satz  € 10,49 2,3-fach Satz  € 24,13
GOÄ-Kommentar:
Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder.
Mein Kommentar:

Da ein HNO-Arzt auch die Mundhöhle untersuchen darf, nehme ich mir die Freiheit - im Interesse des Patienten - mit Endoskopen auch den Rachen und die Nasenhöhlen zu untersuchen (meine Diagnosen müssen aber in jedem Fall vom HNO-Arzt bestätigt werden!)
 
 Mikrobiologische Laboruntersuchungen
GOÄ Gebühren-Nr. 297 1-fach Satz  € 2,62 2,3-fach Satz  € 6,03
GOÄ-Kommentar:
Abstrichentnahme, Zytologie
Mein Kommentar:
Zur Differenzierung von chronischen Entzündungen (allergisch, atrophisch etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 298 1-fach Satz  € 2,33 2,3-fach Satz  € 5,36
GOÄ-Kommentar:
Abstrichentnahme, Mikrobiologie (Bakterien, Pilze)
GOÄ Gebühren-Nr. 3508 1-fach Satz  € 4,66 nur 1,15-fach Satz  € 5,36
GOÄ-Kommentar:
Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z. B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z. B. Punktate, Sekrete, Stuhl)
Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 3509 1-fach Satz  € 5,83 nur 1,15-fach Satz  € 6,70
GOÄ-Kommentar:
Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol), je Material
Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 3510 1-fach Satz  € 6,99 nur 1,15-fach Satz  € 8,04
GOÄ-Kommentar:
Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat
Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 3511 1-fach Satz  € 2,91 nur 1,15-fach Satz  € 3,35
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z. B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei
Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4530 1-fach Satz  € 4,66 nur 1,15-fach Satz  € 5,36
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium.

Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Mein Kommentar:
Diese Position kann sehr oft anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4531 1-fach Satz  € 5,83 nur 1,15-fach Satz  € 6,70
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium.

Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4531 bei Untersuchungen
aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Mein Kommentar:
Diese Position kann sehr oft anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4532 1-fach Satz  € 5,83 nur 1,15-fach Satz  € 6,70
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO2-Atmosphäre, je Nährmedium
Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4533 1-fach Satz  € 14,57 nur 1,15-fach Satz  € 16,76
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Nährmedium

Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4538 1-fach Satz  € 6,99 nur 1,15-fach Satz  € 8,05
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z. B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium 

Mein Kommentar:
Diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4710 1-fach Satz  € 4,66 nur 1,15-fach Satz  € 5,36
GOÄ-Kommentar:
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen ohne Anfärbung im Nativmaterial, je Material
GOÄ Gebühren-Nr. 4711 1-fach Satz  € 6,99 nur 1,15-fach Satz  € 8,04
GOÄ-Kommentar:
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z. B. Kali- lauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material
Mein
Kommentar:
Auch diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
GOÄ Gebühren-Nr. 4715 1-fach Satz  € 5,83 nur 1,15-fach Satz  € 6,70
GOÄ-Kommentar:
Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z. B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium
Mein Kommentar:
Auch diese Position kann öfter anfallen (Nase, Rachen, Zahnfleischtaschen, Zunge etc.)
 Analogpositionen
GOÄ Gebühren-Nr. A 618 1-fach Satz  € 19,87 nur 1,2-fach Satz  € 23,84

GOÄ-Kommentar:
H2-Atemtest (z. B. Laktosetoleranztest), einschließlich Verabreichung der 341 38,87 69,97Testsubstanz, Probeentnahmen und Messungen der H2-Konzentration, einschließlich Kosten analog Nr. 617
Mein Kommentar:
Diese Analogposition setze ich für die elektronische Messung flüchtiger Schwefelverbindungen mit dem Halimeter an. Der Zeitaufwand dafür beträgt ca. 10 Minuten. Ein H2-Atemtest kann in meiner Praxis nicht durchgeführt werden (oft nur in Kliniken).